Mit der überraschend schnellen Veröffentlichung des umstrittenen Zugangserschwerungsgesetzes in der aktuellen Ausgabe des Bundesgesetzblattes am heutigen Montag, tritt das Gesetz am morgigen Dienstag in Kraft. Die Bestimmungen zu Websperren im „Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen“ sollen nach der Bundesregierung aber zunächst vom eigentlich dafür zuständigen Bundeskriminalamt (BKA) nicht angewendet werden. Stattdessen sei zunächst nachdrücklich mit Versuchen zum Löschen kinderpornographischer Inhalte direkt auf einschlägigen Servern durch die Wiesbadener Polizeibehörde und die Internetwirtschaft zu experimentieren.

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