Dieser Beitrag gehört zur Artikelserie Richtlinien für barrierefreie Webinhalte WCAG 2.0. Er soll die Erfolgskriterien, Bedeutung und Umsetzung der Richtlinie 2.3 Anfälle darstellen sowie Website Beispiele aufzeigen.

„Gestalten Sie Inhalte nicht auf Arten, von denen bekannt ist, dass sie zu Anfällen führen.“

Erfolgskriterien der Richtlinie 2.3

  • 2.3.1 Grenzwert von dreimaligem Blitzen oder weniger: Webseiten enthalten nichts, was öfter als dreimal in einem beliebigen, eine Sekunde dauernden Zeitraum blitzt, oder der Blitz ist unterhalb der allgemeinen Grenzwerte zu Blitzen und roten Blitzen. (Stufe A)
  • 2.3.2 Drei Blitze: Webseiten enthalten nichts, das öfter als dreimal in einem beliebigen, eine Sekunde dauernden Zeitraum blitzt. (Stufe AAA)

Anmerkung: Jeglicher Inhalt, der dieses Erfolgskriterium nicht erfüllt, kann die Möglichkeit eines Benutzers beeinträchtigen, die ganze Seite zu nutzen. Daher muss jeglicher Inhalt auf einer Webseite (egal ob er dazu benutzt wird, andere Erfolgskriterien zu erfüllen oder nicht) dieses Erfolgskriterium erfüllen. Siehe Konformitätsbedingung 5: Nicht-Störend.

Bedeutung der Richtlinie

Durch die WCAG 2.0 Richtlinie 2.3 Anfälle soll sichergestellt werden, dass Inhalt nicht verantwortlich ist für das Blitzen einer Website (z. B. ein Video oder animiertes Bild mit blitzenden Inhalten). Es soll allen Benutzern einer Seite ermöglicht werden, auf alle Inhalte zuzugreifen und diese zu erfahren ohne auf Textalternativen zurückgreifen zu müssen.

Elemente, die blinken oder sich bewegen, lenken nicht nur stark ab, sie können sogar dazu führen, dass Websitebesucher mit photosensitiver Epilepsie oder anderen photosensitiven Anfallsleiden Anfälle bekommen. Da besonders rotes Blitzen vermehrt zu Anfällen führt, wird es in Kriterium 2.3.1 extra aufgeführt.

Warnungen vor blitzenden oder blinkenden Inhalten können zwar zur Verfügung gestellt werden, allerdings können diese unter Umständen nicht von allen Besuchern (z. B. Kinder) verstanden oder rechtzeitig erkannt werden, bevor Blitze auftreten. Es muss daher also sichergestellt werden, dass Webseiten keine Inhalte besitzen, die innerhalb einer Sekunde häufiger als dreimal blitzen.

Umsetzung der Richtlinie

Zur Umsetzung der Richtlinie stehen einige Techniken zur Verfügung, die das Auslösen von Anfällen durch blinkende oder flackernde Inhalte auf Websites verhindern können.

So können beispielsweise animierte GIFs so eingestellt werden, dass diese nach einem Zeitraum von 5 Sekunden nicht mehr blinken.

Darüber hinaus kann dem Besucher einer Seite ein Steuerelement zur Verfügung gestellt werden, mithilfe dessen er sich bewegende oder blinkende Inhalte pausieren kann. Das Steuerelement selbst muss dabei natürlich den Richtlinien der WCAG 2.0 entsprechend gestaltet sein, d. h. die Schaltfläche muss per Tastatur zugänglich sein und über einen angemessenen Kontrast verfügen. Über das Steuerelement können entweder alle sich bewegenden oder blinkenden Inhalte auf der Seite angehalten werden oder es kann getrennte Steuerelemente für einzelne Teile des Inhalts geben.

Für Inhalte, die nur an einer Stelle des Bildschirms blitzen und relativ klein sind, kann der blitzende Bereich klein genug halten werden, um Richtlinie 2.3 zu erfüllen.

Zum Testen blinkender und blitzender Inhalte kann z. B. das Tool Photosensitive Epilepsy Analysis Tool (PEAT) kostenfrei heruntergeladen werden, welches das Risiko von Anfällen auf einer Website identifiziert.

Und wie steht es mit Werbeanzeigen? Viele Seiten im Netz binden Werbung zur Monetarisierung ein. Die WCAG 2.0 gehen nicht explizit auf dieses Thema ein. Werbung stellt ebenfalls einen Inhalt der Seite dar und muss sich demzufolge ebenfalls an die vorgegebenen Richtlinien halten, wenn die Seite barrierefrei gestaltet sein soll. So kann beispielsweise ein Werbebanner, dessen Animation nach 5 Sekunden angehalten wird, gemäß WCAG 2.0 konform sein, zumindest was Richtlinie 2.3 Anfälle anbelangt. Maria Putzhuber hat einen interessanten Artikel zum Thema „Werbung und Barrierefreiheit“ verfasst, der sich unter Anderem mit dem Blitzen und Blinken von Werbeanzeigen befasst.

Beispiele zur Richtlinie

In einem Online-Shop werden animierte Bilder genutzt, um reduzierte Artikel besonders hervorzuheben. Das Blinken dieser Bilder wird nach maximal 5 Sekunden nach dem Laden der Seite beendet.

Ein weiteres Beispiel ist eine Animation eines Gewitters, welche sechs Blitze eines Blitzeinschlags darstellt. Da der allgemeine Grenzwert durch die schnellen und großen Blitze verletzt wird, erfolgt eine Modifikation der Aufnahme, um eine kurze Pause nach jedem Paar Blitze zu erstellen. Mithilfe dieser Änderung kann der Grenzwert für Blitzen eingehalten werden.

Weitere Informationen zur Richtlinie:

Die Inhalte und Erfolgskriterien der Richtlinie 2.3 Anfälle sind in der deutschen Übersetzung nachzulesen unter www.w3.org.

Der nächste Artikel beschäftigt sich mit der WCAG 2.0 Richtlinie 2.4 Navigierbar.