Dieser Beitrag gehört zur Artikelserie Richtlinien für barrierefreie Webinhalte WCAG 2.0. Er soll die Erfolgskriterien, Bedeutung und Umsetzung der Richtlinie 1.2 Zeitbasierte Medien darstellen sowie Website Beispiele aufzeigen.
„Stellen Sie Alternativen für zeitbasierte Medien zur Verfügung.“
Erfolgskriterien der Richtlinie 1.2
- 1.2.1 Reine Audio- und Videoinhalte (aufgezeichnet): Für aufgezeichnete reine Audio- und aufgezeichnete reine Video- Medien gilt das Folgende, außer die Audio- oder Videomedien sind eine Medienalternative für Text und als solche klar gekennzeichnet (Stufe A):
- Aufgezeichneter reiner Audioinhalt: Es wird eine Alternative für zeitbasierte Medien bereitgestellt, die äquivalente Informationen für aufgezeichneten reinen Audioinhalt bietet.
- Aufgezeichneter reiner Videoinhalt: Es wird entweder eine Alternative für zeitbasierte Medien oder eine Audiospur zur Verfügung gestellt, die äquivalente Informationen für aufgezeichneten reinen Videoinhalt bietet.
- 1.2.2 Untertitel (aufgezeichnet): Untertitel werden für alle aufgezeichneten Audioinhalte in synchronisierten Medien bereitgestellt, außer die Medien sind eine Medienalternative für Text und als solche deutlich gekennzeichnet. (Stufe A)
- 1.2.3 Audiodeskription oder Medienalternative (aufgezeichnet): Eine Alternative für zeitbasierte Medien oder eine Audiodeskription des aufgezeichneten Videoinhalts wird für synchronisierte Medien bereitgestellt, außer die Medien sind eine Medienalternative für Text und als solche deutlich gekennzeichnet. (Stufe A)
- 1.2.4 Untertitel (Live): Untertitel werden für alle Live- Audioinhalte in synchronisierten Medien bereitgestellt. (Stufe AA)
- 1.2.5 Audiodeskription (aufgezeichnet): Eine Audiodeskription wird für alle aufgezeichneten Videoinhalte in synchronisierten Medien zur Verfügung gestellt. (Stufe AA)
- 1.2.6 Gebärdensprache (aufgezeichnet): Eine Übersetzung in die Gebärdensprache wird für alle aufgezeichneten Audioinhalte in synchronisierten Medien bereitgestellt. (Stufe AAA)
- 1.2.7 Erweiterte Audiodeskription (aufgezeichnet): Wenn die Pausen im Vordergrund-Audio nicht ausreichend sind, um Audiodeskriptionen zu ermöglichen, die den Sinn des Videos vermitteln, dann wird eine erweiterte Audiodeskription für alle aufgezeichneten Videoinhalte in synchronisierten Medien bereitgestellt. (Stufe AAA)
- 1.2.8 Medienalternative (aufgezeichnet): Eine Alternative für zeitbasierte Medien wird für alle aufgezeichneten synchronisierten Medien und für alle aufgezeichneten reinen Videomedien bereitgestellt. (Stufe AAA)
- 1.2.9 Reiner Audioinhalt (Live): Eine Alternative für zeitbasierte Medien, die äquivalente Informationen für live übertragene reine Audioinhalte bietet, wird bereitgestellt. (Stufe AAA)
Bedeutung der Richtlinie
Der Hintergrund dieser Richtlinie ist es, Informationen von aufgezeichneten Audio- und Videoaufnahmen sowie visuelle Inhalte für alle Benutzer verfügbar zu machen. Zur Zielgruppe gehören nicht zur blinde, sehbehinderte, taube oder stumme Nutzer sondern auch diejenigen, die Schwierigkeiten bei der Wahrnehmung von visuellen Inhalten haben. Deshalb sollten Alternativen für zeitbasierte Medien zur Verfügung gestellt werden.
Ein Beispiel hierfür ist ein Stummfilm. Dieser sollte auch als Textvariante niedergeschrieben werden, damit ein Besucher mit und ohne Sehbehinderung zu lesen oder hören bekommt, was visuell dargestellt wird. Zudem sollte ein Untertitel für alle aufgezeichneten Audioinhalte in synchronisierten Medien bereitgestellt werden.
Ebenfalls sollten Bildunterschriften gesetzt werden. Diese übermitteln nicht nur den Dialog, sondern auch, wer gerade spricht und welche Nebengeräusche und Sound-Effekte vorhanden sind.
Umsetzung der Richtlinie
Damit zeitbasierte Medien für jeden Nutzer zugänglich sind, gibt es verschiedene Erfolgskriterien, die umgesetzt werden sollten. Es wurden drei Stufen der Konformität definiert (A-AAA), wobei A die niedrigste und AAA die höchste Stufe darstellt.
Zur Umsetzung der Richtlinie gibt es das Erfolgskriterium „Bereitstellung einer Hörwiedergabe, die den Content eines Videos beschreibt.“ Wenn auf einer Website beispielsweise ein Bild verlinkt ist, welches zu einem Video weiterleitet, dann sollte sich unter dem Bild ein Link befinden, der zu einer Audiodatei führt, in welcher der Nutzer hört, was der Inhalt des Videos ist. Dies ist besonders wichtig für blinde oder sehbehinderte Nutzer. Eingebaut im HTML könnte der Code folgendermaßen aussehen:
Zudem sollt für zeitbasierte Medien eine Abschrift der Live-Audio-Präsentation bereitstehen.
Bildunterschriften sollten immer sichtbar sein. Dabei muss beachtet werden, dass es sich bei Bildunterschriften nicht um Untertitel handelt. Diese geben nur den Dialog wider und keine Nebengeräusche oder Beschreibungen von Handlungen.
Bei der Bereitstellung von Bildunterschriften und einer synchronisierten Media Präsentation werden hingegen der Dialog, Klänge (natürliche und künstliche), Einstellung und Hintergrund, Handlungen und Äußerungen von Menschen und Tieren sowie Text oder Grafiken wiedergegeben.
Wird ein Video gezeigt, könnte eine mögliche Bildunterschrift folgendermaßen aussehen:
„(Musik)
Mit Seil, Knoten zu knüpfen war eine wichtige Fertigkeit
für Leute wie Matrosen, Soldaten und Waldarbeiter .. “
Transcript formatiert von Whit Anderson.
Um Untertitel anzuzeigen wird ein leicht zugängliches Media-Format benötigt, das einen Video-Player hat, welcher Untertitel anzeigt.
Die Bereitstellung von Bildunterschriften durch synchronisierte Text-Streams sollte in SMIL (Synchronized Multimedia Integration Language) erfolgen. SMIL ist eine Auszeichnungssprache für zeitsynchronisierte, multimediale Inhalte und ermöglicht die Einbindung und Steuerung von Multimedia-Elementen wie Audio, Video, Text und Grafik in Webseiten.
Eine weitere Maßnahme ist die Übersetzung der Medieninhalte in Gebärdensprache. Zielgruppe sind all diejenigen, die nicht hören oder lesen können. Viele Fernsehsender haben für die Nachrichtensendungen bereits Gebärdendolmetscher. Dieses Erfolgskriterium hat allerdings nur die Konformitätstufe AAA.
Beispiele zur Richtlinie
Das bekannte Youtube Video von „Achmed- the dead Terrorist“ beinhaltet zwar zum Teil das Erfolgskriterium „1.2.2 Untertitel“, da das Video einen Untertitel bereitstellt. Allerdings wäre eine korrekte Auszeichnung, wenn auch Handlungen oder Geräusche synchronosiert werden und wenn das Video als Textalternative verfügbar wäre. Dies ist ein sehr häufiger Fehler des Erfolgskriteriums 1.2.2, da die meisten mit Untertiteln keine richtige Bildunterschrift in Verbindung bringen, die sowohl den Dialog als auch Klänge, Einstellung und Hintergrund sowie Handlungen und Äußerungen beinhaltet.
Beispiele für das Erfolgskriterium „1.2.3 Audiodeskription oder Medienalternative (aufgezeichnet): Eine Alternative für zeitbasierte Medien oder eine Audiodeskription des aufgezeichneten Videoinhalts wird für synchronisierte Medien bereitgestellt“ sind:
- Beispiel einer Medienalternative bei einem Film mit Hilfe einer Audiodeskription.
Beschreiber: Ein Titel, „Evolution lehren – Fallstudien (Teaching Evolution Case Studies). Bonnie Chen.“ Eine Lehrerin zeigt Fotografien von Vögeln mit langen, dünnen Schnäbeln.
Bonnie Chen: „Diese Fotos wurden alle in den Everglades aufgenommen.“
Beschreiber: Die Lehrerin gibt jedem Schüler zwei flache, dünne, hölzerne Stäbe.
Bonnie Chen: „Heute werden Sie so tun, als wären sie eine Stelzvogel-Spezies, die einen Schnabel wie diesen hat.“
Beschreiber: Die Lehrerin hält zwei der Stäbe vor ihren Mund und macht so die Form eines Schnabels.
Transkript des Audios basierend auf den ersten paar Minuten von „Teaching Evolution Case Studies, Bonnie Chen“ (Copyright WGBH und Clear Blue Sky Productions, Inc.)
- Beispiel einer Alternative für zeitbasierte Medien für ein Trainingsvideo:
Eine Firma kauft ein Trainingsvideo für seine Mitarbeiter und stellt es ins Firmen-Intranet. Das Video enthält eine Erklärung zum Gebrauch einer neuen Technik und es gibt eine Person, die spricht und Dinge gleichzeitig zeigt. Da es keinen Platz gibt, um eine Audiodeskription der visuellen Demonstrationen während der Dialogpausen einzufügen, stellt die Firma eine Alternative für zeitbasierte Medien zur Verfügung. Diese kann von allen Mitarbeitern benutzt werden, einschließlich derer, die die Demonstration nicht sehen können, um ein besseres Verständnis für das Präsentierte zu bekommen.
Die Inhalte und Erfolgskriterien der Richtlinie 1.3 Anpassbar sind in der deutschen Übersetzung nachzulesen unter www.w3.org.
Der nächste Artikel beschäftigt sich mit der WCAG 2.0 Richtlinie 1.3 Anpassbar.