Das Bundesverfassungsgericht will am 2. März sein lange erwartetes Urteil zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten bekannt geben.
Der Aktionskreis Vorratsdatenspeicherung, zahlreiche Vertreter von Parteien und Interessenvereinigungen haben gegen die sechsmonatige Speicherung von Standorts- und Verbindungsdaten Verfassungsbeschwerde erhoben.

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