Die Suche nach „nackt [Vor- und Nachname einer Prominenten]“ bei der Metasuchmaschine Apollo7 hatte eine Suchergebnisseite geliefert mit der Überschrift „stars-beim-sex.com“ und im Snippet zusätzlich die Namen einiger Prominenten.
Obwohl es tatsächlich keine Nacktblider der klagenden Prominenten im Netz gibt, sei in dieser SERP eine ehrverletzende Behauptung zu sehen und somit der Betreiber, die Sharelook Beteiligungen GmbH, verpflichtet, die Suchergebnisse zu filtern.
Dieser Forderung der Klägering hat das Landgericht Berlin nun tatsächlich entsprochen.
Unerheblich sei laut Gericht auch die Tatsache, dass es sich bei Apollo7 um eine Metasuchmaschine handelt, die keinen eigenen Index verwaltet.

via Heise.de