Zum ersten Mal machte ein deutsches Gericht (Frankfurt) einen Twitternutzer für den Inhalt seiner Links zu anderen Websites haftbar. Ihm wurde untersagt auf bestimmte Forenbeiträge zu verweisen. Bei den Beiträgen habe es sich um Behauptungen gehandelt, die den Tatsachen widersprechen. „Durch die bewusste Linksetzung hat sich der Antragsgegner die Inhalte zu eigen gemacht.“ Grundsätzlich sei man selbst verantwortlich, wenn man bewusst Links zu rechtswidrigen Inhalten setze, so die Argumentation des Anwalts Rauschhofer.

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