Die Einwilligung zur Datennutzung für die Zusendung von Werbung per E-Mail und SMS ist unwirksam, wenn diese per Opt-out-Verfahren gewonnen wurde. Die Richter am BGH gaben heute einer entsprechenden Klage der Verbraucherschützer statt.

Im E-Mail Marketing Blog lesen Sie, welche Konsequenzen das Urteil für das E-Mail Marketing hat: Bundesgerichtshof erteilt Opt-out-Klauseln eine Absage