Dr. Martin Bahr hat einen ausführlichen Aufsatz zum URL-Hijacking aus rechtlicher Sicht veröffentlicht.
Fazit: Wer cloakt, begibt sich auf sehr dünnes Eis, alles andere dürfte rechtlich aber nicht zu beanstanden sein.
Da es allerdings eine einfache Möglichkeit gibt, das Hijacking zu verhindern, empfiehlt es sich auf jeden Fall, diese anzuwenden um Stress aus dem Weg zu gehen.