Dr. Martin Bahr hat einen ausführlichen Aufsatz zum URL-Hijacking aus rechtlicher Sicht veröffentlicht.
Fazit: Wer cloakt, begibt sich auf sehr dünnes Eis, alles andere dürfte rechtlich aber nicht zu beanstanden sein.
Da es allerdings eine einfache Möglichkeit gibt, das Hijacking zu verhindern, empfiehlt es sich auf jeden Fall, diese anzuwenden um Stress aus dem Weg zu gehen.
Das kann man auch anders sehen. Eine 302 Weiterleitung besagt nach dem allgemein gültigen Standard, dass temporär weitergeleitet wird, d.h. dass der der Inhalt der Zielseite zur Weiterleitungsseite zurückkehren wird, was in den genannten Fällen ja nicht der Wahrheit entspricht. Nicht Google handelt hier falsch, sondern der Hijacker (wenn auch in den meisten Fällen unbewusst), versagt hat lediglich Googles Fehlerkorrektur. Etrwas ausführlicher habe ich das hier dargelegt: http://notizen.joergkrusesweb.de/n-2005-1/url-hijacking.html
Die PHP-Funktion header() benutzt standardmäßig 302. Man kann also davon ausgehen, dass die große Mehrheit der Hijacking-Verursacher dies völlig unbewusst tut.
Dafür, dass man eine Standardfunktion verwendet hat, die Google fehlinterpretiert und dadurch Google Schaden anrichtet, dafür wird wohl kein deutsches Gericht jemanden verurteilen.
Dass die 302 oft unbewusst falsch eingesetzt wird, ist klar.
Google interpretiert allerdings nicht eine Standardfunktion in PHP sondern den HTTP-Header, und in bezug auf HTTP-Standards handelt Google in den Hijacking-Fällen korrekt.
Was die PHP-Funktion header() anbelangt: sie setzt ergänzend den 302 Status Code, wenn nur die Location aber nicht die Art der Weiterleitung angegeben wird, denn irgendein Redirect-Status muss ja gesendet werden. Das sagt aber nichts darüber aus, dass der 302 nun korrekt gewählt ist. Wenn man eine 301 senden möchte, dann muss man das auch hinschreiben, bei einer 302 kann man es auch bleiben lassen
Google handelt nicht korrekt. Durch das Hijacking kann man so einfach andere Seiten aus dem Index kegeln, das ist der wichtigste Punkt, den Google verhindern muss.
Die Regel für Google kann also nur lauten: Wenn externe Weiterleitung, dann Zielseite indizieren.
In der Diskussion ständig mit den W3C Standards zu argumentieren, finde ich, bringt uns überhaupt nicht weiter. Bankräuber halten sich auch nicht an Gesetze. 😉
Meinen Einwand bezog ich ja auf „Solange sich der SEO an allgemeingültige, weithin akzeptiere technische Grundsätze und Standards hält“, und das sind die W3C Standards. Ich sehe auch als Problem, dass dem Status Code einer externen Weiterleitug grundsätzlich nicht zu trauen ist (was ich auf meiner Seite auch geschrieben habe). Ich bin aber doch zu einem differenzierterem Schluss gelangt: Google muss seine Fehlerkorrektur verbessern, weil es zum einen immer auch „Bankräuber“ geben wird, und zum anderen eine Quick & Dirty Funktion in PHP massenhaft solche Fehler povoziert; verantwortlich für eine falsche Weiterleituung ist aber immer noch der Verursacher, ob nun bewusst oder beabsichtigt, ist dann noch mal eine andere Frage.
Na gut, dann sind wir uns ja weitgehend einig. Sicher trägt der unwissende Seitenbetreiber auch eine gewisse Verantwortung. Aber ich würde einiges darauf wetten, dass kein deutsches Gericht ihn dafür bestrafen würde.
Solange jemand in Unwissenheit eine andere Seite hijackt, fände ich eine Bestrafung auch absolut unangemessen! Was anderes wäre es aber, wenn jemand nach Inkenntnissetzung über seinen Fehler und dessen Folgen untätig bleibt. Ich sehe dann nicht nur „Gründe der Netiquette“, den Redirect zu ändern, wie Dr. Bahr schreibt, sondern zumindest eine moralische Pflicht, dies zu tun. Aber er hat seine Einschätzung ja auch unter der Annahme geschrieben, dass die 302 Weiterleitungen korrekt gesetzt sind
zum glück gibt es tools, mit denen man hijacking zuvor kommen kann. auf der seite http://www.antihijacker.com kann man seine referer auswerten lassen. 302 redirects von unwissenden webmastern werden so zuverlässig aufgespürt. man kann wesentlich schneller handeln, als wenn es zu spät ist und google den redirect gefressen hat.
[…] 2. Den HTML Base Tag im Head der Site nutzen Das HTML Base Tag legt eine feste Ausgangs-URL für alle Links einer Site fest – hier gibts die W3C Erläuterung zum Base Tag 3. Nutzung von absoluten URL´s innerhalb einer Site, d.h. auch interne Links immer mit URL verlinken, z.B. http://seo-marketing-blog.de/goatix/bigdaddy-datencenter-infrastruktur-update/ statt nur goatix/bigdaddy-datencenter-infrastruktur-update/ Die absolute interne Verlinkung hat nach meiner Kenntnis keinen negativen Einfluss auf das Site-Ranking bei Google – früher soll es sogar positiv für die Suchmaschinenoptimierung gewesen sein, wobei ich es nie praktiziert habe und keine praktische Erfahrung damit habe. 4. Auf jeder Unterseite z.B. die aktuelle Zeit, Page-Counter, Zufalls-Texte oder Zufalls-Links einblenden, so daß die Seite bei jedem spidern durch Google etwas andere Inhalte hat. Um herauszufinden, ob man von URL-Hijacking betroffen ist, kann man z.B. dieses gratis Tool auf Antihijacker nutzen, um seine Referrer auswerten zu lassen. Nicht so umfassend, aber schneller und ohne etwas offline zu installieren, ist die Methode in der Google-Suche “site:meine-url.de” einzugeben. Wird dabei in den Suchergebnissen bei dieser Abfrage die hijackende Seite ebenfalls angezeigt/aufgelistet (obwohl sich die URL´s der beiden Sites natürlich unterscheiden) ist die Site vom Hijacking betroffen. Normalerweise liefert die Site-Abfrage in Google nur Unterseiten der in der Site-Abfrage abgefragten URL. Ebenfalls interessant ist die Site http://www.about-hijacking.org, wo Links auf die Gefahr des Hijacking überprüft werden können und einer Liste von Sites hinzugefügt werden können, die bereits für das Hijacking Phänomen bekannt sind. Sollten Sie betroffen sein, sollte der erste Schritt immer eine Mail an den Hijackenden sein, in der der Zusammenhang erläutert und um Abänderung oder Entfernung des Links gebeten wird. Auch heutzutage sind sich immer noch viele Site-Betreiber gar nicht bewußt, daß sie fremde URL´s aus den Google Suchergebnissen entführen. Hijacking zu verhindern sollte eigentlich auch das Problem von Google und nicht das der Webmaster sein … 😉 Und wenn gar nichts mehr hilft, hier noch Betrachtungen der rechtlichen Aspekte des URL Hijacking bei RA Dr. Bahr und eine Diskussion dazu im SEO News Blog. […]
Was ist das?
[…] Betrachtungen der rechtlichen Aspekte des URL Hijacking bei RA Dr. Bahr und eine Diskussion dazu im SEO News […]