Das „Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen“ wurde heute von Bundespräsident Horst Köhler unterzeichnet. Laut Mitteilung bestanden „keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, die ihn an einer Ausfertigung gehindert hätten“. Der Bundespräsident sei der Meinung, dass die Bundesregierung entsprechend ihrer Stellungnahme vom 4. Februar 2010 nunmehr „auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes“ Kinderpornographie im Internet effektiv und nachhaltig bekämpft.
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