Einst war Facebook eine Plattform, auf der sich Studenten US-Amerikanischer Universitäten austauschen konnten, doch relativ zügig ist das Netzwerk zu dem gewachsen, wie es in Deutschland knapp 23.214.080 (Statista: April 2012) aktive User kennen. Längst sind auch Unternehmen auf Facebook präsent und teilen sich den Raum mit verschiedenen Altersgruppen.
Das Geschäftsmodell von Facebook und die Beteiligung von Unternehmen, welche zum Teil monetären Zielen auf Facebook (F-Commerce, Facebook Ads) nachgehen, haben Facebook in einen kommerziellen Platz verwandelt. Dieser Wandel bringt parallel allgemeingültige Regeln für Unternehmen mit sich. Eine der Regelungen konzentriert sich auf die Impressumpflicht, die per Urteil erlassen wurde.
Doch was genau bedeutet das Urteil, welche Rolle spielt rechtliche die Bezeichnung „Info“, welche Hürden gibt es bei den Facebook Apps zu beachten, welche Lösung ist rechtlich risikofrei und wie wird die App bei Facebook integriert? Diese Fragen werden in diesem und einem Folgeartikel beantwortet.
Impressumpflicht bereits seit 2011
Am 19. August 2011 erließ das Landgericht Aschaffenburg das Urteil, dass Social Accounts, die nicht zu rein privaten Zwecken genutzt werden, mit kommerziellen Websites gleichgestellt werden und demnach die Impressum Pflicht nach § 5 TMG gilt. E-Mail Newsletter und RSS Feeds zählten beispielsweise vorher schon zu den impressumpflichtigen Telemedien.
Impressum Einbindung und Gestaltung nach dem Urteil
Um repräsentative Ergebnisse zu erzielen, wurden die Facebook Seiten der Top 100 deutschen Marken untersucht. Geprüft wurde, ob eine Facebook Page oder nur ein Wikipedia Eintrag existiert und ob bei Bestehen einer Facebook Page ein Impressum eingebaut wurde. Wenn ein Impressum vorhanden ist, wie wurde es implementiert (Weiterleitungslink, komplette Implementierung innerhalb der Infobox oder Impressum App)?

Auswertung Impressum Nutzung
Anmerkung: Bei einigen Unternehmen sind Doppelnutzungen verwendet worden. Am häufigsten zu beobachten ist eine Weiterleitung innerhalb der Infobox auf ein vollständiges Impressum und zusätzlich eine Impressum App.
Interessant zu sehen; unter den Top 100 deutschen Marken gibt es Unternehmen, die bisher noch keine Facebook Präsenz (15%) in Form einer Facebook Page haben. 5% haben nur einen Wikipedia Eintrag. Hier entfällt die Impressum Einbindung.
Bei dem Großteil der Facebook Pages (37%) wurde das Impressum in Form einer Weiterleitung zu einer vollständigen und externen Impressumseite eingepflegt. Von den 37% Weiterleitungslinks basieren 7% auf dem Bitly-Shortener, der zu einem vollständigen Impressum leitet. Eine Impressum App haben bereits 22% der Unternehmen eingebaut. Gerade mal 6% haben das vollständige Impressum direkt in den Infobox Bereich kopiert.
Erstaunlicherweise haben jedoch 22% der Unternehmen bisher noch kein Impressum eingebaut; und das ein Jahr nach dem gerichtlichen Urteil.
Welches Unternehmen entscheidet sich für welche Lösung?
Wie anhand der Zahlen gut zu erkennen ist, gibt es nicht nur eine Lösung das Impressum einzubinden, sondern unterschiedliche Lösungsmodelle. Einige dieser sind beispielhaft aufgeführt.

Schwarzkopf
Schwarzkopf bindet das Impressum auf seiner internationalen sowie deutschen Facebook Page direkt sichtbar als Weiterleitungslink in der Infobox ein. Der Unterschied zu der deutschen Fan Seite liegt lediglich in der Bezeichnung des Impressums; auf der internationalen Seite wird es als Imprint gekennzeichnet.
Die Regelung für international agierende Unternehmen ist im Bezug auf eine Impressumpflicht gleich der deutschen Regelung zu sehen. Unternehmen, die ihren Hauptgeschäftssitz in Deutschland haben, müssen § 5 TMG einhalten. Wird das Online Angebot des Unternehmens auch auf Englisch angeboten, wie im Beispiel von Schwarzkopf, dann gilt auch hier die Impressumpflicht, da der Sitz des Unternehmens in Deutschland ist.

Praktiker Facebook Page
Praktiker hat sich für die Verlinkung per Bitly-Shortener entschieden und den Link ebenfalls prominent an den Anfang der Infobox gestellt. Erst danach erscheint der allgemeine Unternehmensinformationstext.

BRAUN
Auf der Facebook Page von BRAUN Rasierer DE liest man die Information, dass im Info Bereich das Impressum zu finden ist. Klickt man in die Infobox, so findet man sofort im oberen Bereich einen weiterführenden Link zu einem vollständigen Impressum.

WELLA Professionals
Eine komplett andere Lösung nutzt Wella Professional Deutschland für sich. Im Text der Infobox steht lediglich die Information, dass hier das Impressum zu finden ist. Klickt man in die Infobox, findet der Seitenbesucher das Impressum direkt einkopiert.

WELLA Professionals
Ob das Impressum komplett in den Bereich der Infobox einkopiert wird oder ein Link weiterleitet ist frei wählbar. Auch bei dieser Variante wichtig; es muss ein Verweis zu finden sein, gleich dem von Wella (Hier finden Sie unser Impressum).
Die Allianz Deutschland AG verwendet auf der Facebook Fanpage das Impressum in Form einer App. Klassisch eingebunden, direkt sichtbar als zweite App, ist sie für Seitenbesucher gut zu finden.

https://www.facebook.com/wella.de
Unmittelbar erreichbar und einfach erkennbar
Das Unternehmen sich für unterschiedliche Einbindungslösungen entscheiden, ist anhand der Zahlen und Beispiele deutlich geworden. Doch welche Lösung ist mehrwertbietend, warum sind die Einbindungen so vorgenommen worden, wie dargestellt und was bedeutet unmittelbar erreichbar und einfach erkennbar?
Zu beachten: mit der Impressum Einbindung geht parallel auch der Grundsatz der unmittelbaren Erreichbarkeit einher (§5 TMG). Das bedeutet, dass das Impressum von jeder Seite des Online Angebotes mit 2 Klicks erreichbar sein muss. Es muss nicht ausgeschrieben auf der Facebook Seite stehen, es reicht ein Link auf die Website (Impressum Seite). Die vorab aufgeführten Beispiele stehen für eine Einbindung gemäß der unmittelbaren Erreichbarkeit (2 Klicks). Bei anderen untersuchten Seiten ist die unmittelbare Erreichbarkeit kritisch zu betrachten, da zum Teil 3 bis 4 Klicks zum finalen Erreichen der Pflichtangaben benötigt werden.
Beispielhaft ist die Seite vom FC Bayern München. Die Weiterleitung per Bitly Link ist am Ende der Infobox zu finden. Der Seitenbesucher muss den Info Bereich zunächst erweitern, um den Link zu sehen. Das heißt, es werden zwei Klicks benötigt, damit der komplette Inhalt aufklappt, dann muss der untere Bereich durch scrollen erreicht werden, um dann mit dem dritten Klick auf die Weiterleitung zu klicken.
Zu beachten: mit der Impressum Einbindung geht parallel auch der Grundsatz der einfachen Erkennbarkeit einher (§5 TMG). Das bedeutet, dass ein durchschnittlich aufmerksamer Nutzer das Impressum finden kann. Hier stehen die Links und ihre Bezeichnung, die zum Impressum führen im Mittelpunkt. Impressum, Kontakt und Über uns sind als ausreichende Hinweise auf ein Impressum anerkannt. Backstage oder AGB hingegen nicht.
Für die Umsetzung bedeutet das; ein Link zum Impressum im Info Bereich ist ausreichend.
Warum findet man allerdings bei vereinzelten Unternehmen neben einem weiterführenden Link auch eine App? Begründet mag dieses in dem Urteil vom Landgericht Aschaffenburg, aus dem Jahr 2011, sein. Das Landgericht entschied in einer viel kritisierten Entscheidung, dass der durchschnittliche Nutzer hinter dem Link „Info“ keine Impressum Angaben vermutet. Daher tauchten vermehrt die Facebook Impressum Tabs auf.
Bitly oder einfache Links?
Die doppelten Nutzungen zum Ausweisen eines Impressums (Link und App), die schon bei der Auswertung der Facebook Pages auffielen, sind mit dem Urteil des LG Aschaffenburg von 2011 zu begründen. Warum aber nutzen Unternehmen zum Teil den Bitly-Shortener für Impressum Links?
Der Vorteil den Link mit Bitly zu kürzen liegt in der Messbarkeit. Wer nicht einen kleinen Code hinter den Link setzen mag, welcher über ein Analyse Tool (z. B. Google Analytics) ausgewertet wird, kann bequem Bitly zum Messen der Interaktionen nutzen.
Der Bitly Link, den man auf der FC Bayern München Fanpage im unteren Bereich findet, kann man als Seitenbetreiber, aber auch als Seitenbesucher auswerten. https://bitly.com/v34y24. Ausgewertet wird der Link nach dem Klick-Verlauf, den Referrern sowie der demographischen Herkunft der Seitenbesucher.
Juristische Problemelefanten
Im zweiten Teil der Impressum Einbindung wird eine praktische Anleitung zum Bau einer Impressum App aufgezeigt. Zudem wird erläutert, was in einem Impressum enthalten sein muss und warum auch Juristen manchmal aus einer Mücke einen Problemelefanten machen können.
Wer weiteres juristisches Fachwissen zum Thema Facebook, Google+, Twitter und Blogs sucht, dem empfehlen wir das Buch „Social Media Marketing & Recht“ von Thomas Schwenke.
[…] Impressumpflicht für Facebook Seiten – wie sieht die Umsetzung aus?. […]
Die Umsetzung in Form einer App wird im Teil 2 beschrieben.
Die Umsetzung in Form einer Weiterleitung über einen Link kann im Artikel nachvollzogen werden. Wichtig ist hier, dass das Impressum für den Seitenbesucher mit 2-Klicks zu erreichen ist sowie die Impressum Kennzeichnung.
Ja dies ist ein super wichtiges Thema. Das wurde hier super gut erklärt. Habe mir diese interessante Seite unter meinen Favoriten abgespeichert.
Anne
Danke für das positive Feedback liebe Anne – Teil 2 folgt.
Cristina
Die Einbindung über die „Info“-Seite ist denke ich eine Grauzone. So weit ich mich erinnere, hat das AG Aschaffenburg ja entschieden, dass die Zwei-Klick-Regelung auch auf Facebook gilt und der User das Impressum nicht unter „Info“ erwartet und diese Lösung daher keine Zwei-Klick-Lösung im Sinne des TMG ist.
Da die Lösungen jeweils auf ein Impressum verweisen ist nicht ganz klar ob es sich um eine dem Urteil entsprechende Lösung handelt.
Ich verwende bei meinen Kunden stets dazu die Lösung mit eigenem Tab. Ist schöner und praktikabler.
[…] Impressum App selber einbauenvon Cristina Liese am 10.09.2012 TweetIm ersten Artikel über die Impressum Pficht für Facebookseiten – wie sieht die Umsetzung aus, wurden diverse Seiten analysiert und vorgestellt, die auf ihrer […]