Im Wege einer einstweiligen Verfügung hat das Landgericht (LG) Düsseldorf dem Betreiber der Suchmaschine Das-Web.net die Auflistung des Markennamens Aladon innerhalb der Trefferanzeige verboten (Az. 2a O 10/05). Die Verfügung erwirkte der Versicherungsmakler Peter Zinke, der seine Dienstleistung im Internet unter der Domain www.aladon.de anbietet.

Das-Web.net hatte aus den ODP-Daten Detailseiten zu den einzelnen Links erstellt und von dort aus nur mit einem winzigen „Besuchen Sie dieses Angebot“ Text zur eigentlichen Seite verlinkt.
Hauptzweck der Seite ist offensichtlich das Generieren von Suchmaschinentraffic und Adsense-Klicks.
Das Urteil, sofern es bestätigt wird, dürfte weitreichende Folgen für die SEO-Branche haben, da sich ähnliche Contentgewinnungsstrategien momentan einiger Beliebtheit erfreuen.

via Heise.de