Im ersten Artikel über die Impressum Pficht für Facebookseiten – wie sieht die Umsetzung aus, wurden diverse Seiten analysiert und vorgestellt, die auf ihrer Facebook Präsenz ein Impressum eingebaut haben und Unternehmen, die trotz rechtlicher Vorschrift eine Umsetzung noch nicht umgesetzt haben.
In den letzten Wochen hat eine Welle der Abmahnunternehmen die Facebook User verunsichert. Thomas Schwenke Rechtsanwälte Schwenke & Dramburg, erwähnt in einem seiner letzten Artikel die Kanzlei HWK, die anscheinend im größeren Umfang für eine Firma Binary Services GmbH Impressumfehler geltend macht. Anscheinend werden nicht nur Seiten abgemahnt, die kein Impressum haben, sondern auch Seiten, bei denen ein Impressum „fehlerhaft“ eingebunden sein soll.
Um grundsätzlich dieser Problematik aus dem Wege zu gehen und von Anfang an sicher bei Facebook vertreten zu sein, ist die Einhaltung von Regeln wichtig. Kurz zusammengefasst und nachlesbar im ersten Teil gilt: Das Impressum muss einfach erkennbar, unmittelbar erreichbar, eindeutig und ständig verfügbar sein.
Das bedeutet, ein Seitenbetreiber kann das Impressum innerhalb der Infobox platzieren (im oberen Bereich, damit es einfach erkennbar und ständig verfügbar ist und die zwei Klick Lösung eingehalten werden kann) oder man legt sich eine Impressum App an.
Impressum App Generator – eine valide Lösung?
Seitdem die Implementierung eines Impressums gemäß des Telemediengesetzes per Gericht verpflichtend ist, bieten einige Entwickler sogenannte Impressum App Generatoren an. E-Recht24.de bietet beispielsweise nach dem Liken der Facebook Präsenz einen Facebook Impressum Generator an. Die App ist eine Anwendung und wird über Tabmaker Imprint angeboten.
Die Anwendung kann, wie viele andere Anwendungen, auf die gesamten Profilinformationen, Fotos etc. zugreifen. Sofern man sich für diese Lösung entscheidet, sollte man sich über diesen Aspekt im Klaren sein.
Hat man dann die zu bespielende Seite ausgewählt erscheint eine Einstellungs-Maske, bei der sämtliche inhaltlichen und gestalterischen Informationen einzugeben sind.
Der eigentliche und wichtige Teil ist dann das Impressum Eingabefeld. Hier können 1:1 die Informationen eingegeben werden, die für das Impressum wichtig sind.
Der Vorteil dieses Impressum Generators liegt in der Abnahme der technischen Kenntnisse bzw. der Implementierung. Inhaltlich müssen eigenständig Details eingepflegt werden.
Ein Nachteil ist deutlich in der Benennung der Ursprungsquellen (Powered by) zu erkennen. eRecht24 „sammelt“ an dieser Stelle weitere Fans für die eigene Facebook Präsenz und das Unternehmen der technischen Herkunftsseite sammelt ebenfalls Fans über die App Einbindung und macht kostenfrei Werbung für sich. Ob man Zweit- oder Drittanbieter auf seiner Facebook Präsenz haben möchte; diese Frage muss man sich vorher selber beantworten.
iframe App selbst bauen
Einen schöneren Lösungsansatz kann man in einer eigens gebauten App sehen. Hier wird mittels einfacher HTML Programmierung und den Facebook Developer Einrichtungen eine App gebaut, die in einem komplett eigenen Design erscheint und ohne die Datenfreigabe, wie bei einer Anwendung funktioniert.
Um selber eine einfach aber effektiv aufgebaute App, iframe-basiert, zu kreieren, haben wir eine detaillierte Anweisung erstellt, die in 10 Schritten die Umsetzung erläutert.
App Anleitung – in 10 Schritten zum Impressum per iframe tab Einbindung
1. Vorbereitung iframe Inhalt
Der iframe Inhalt auf den Facebook „zurückgreift“ sollte als html-Datei plus dazugehöriger CSS Datei in einem neuen Unterordner der Website abgelegt sein.
Beispiel: http://meinewebseite.de/meinordner/index.html
Wichtig: https-Variante beachten
2. Facebook Developers öffnen
http://www.facebook.com/developers/
Neue Anwendung öffnen
3. App Name vergeben
In dieser Maske wird der Grundstein für die App gelegt. Hier erhält die App ihren Namen. App Namespace ist die URL, unter der die App gefunden wird. Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbestimmungen geben und Weiter.
4. Captcha ausfüllen
Nach der Eingabe des App Namens ist ein Captcha auszufüllen (wird manchmal angefordert).
5. Basisausfüllung im Bereich Grundlegend
Danach kann im Bereich Grundlegend das Miniatur Bild festgelegt werden. Es sollte nicht größer als 16 x 16 Pixel sein. Das Bild ist für den Besucher in der Menüauswahl der Seite zu sehen.

Miniaturbild
Im Bereich App Domains: facebook.com eingeben. Die Kategorie ist erst mal sekundär.
6.
Danach wird das Feld unter Website with Facebook Login Adresse der Website ausgefüllt. Es sollte die Adresse der eigenen Website sein; endend mit / (Beispiel: http://www.firmaxy.de/)

Schritt 6 Website Adresseingabe
7.
Danach folgt das Feld Anwendung auf Facebook. Hier werden die Felder Canvas-URL und Sichere Canvas-URL ausgefüllt. Das bedeutet, in welchem http-Ordner liegt die Impressums-Seite für das iframe Tab.
Z.B. Canvas-URL: http://www.firmaxy.de/fb_impressum und sichere Canvas-URL: https://www.firmaxy.de/fb_impressum
8. Seitenreiter Beschriftung
Nun wird der Seitenreiter bzw. die Namensgebung für die App vorgenommen.
Page Tab Name wäre in diesem Fall Impressum. Page Tab URL und Secure Page Tab URL ist die Seite, auf welcher das Impressum abgelegt ist. Z. B. http://www.firmaxy.de/fb_impressum/index.html und für die Secure die https-Variante.
Im unteren Bereich ist das Bild für Seitenreiter einzupflegen. Die Bildgröße auf Wide einstellen!
9. Facebook Anwendung auf Fanpage hinzufügen
Dieser Schritt ist sehr wichtig. Jetzt wird die Anwendung zu der Fanpage hinzugefügt. Dafür muss der unten genannten Link modifiziert werden.
https://www.facebook.com/dialog/pagetab?app_id=YOUR_APP_ID&display=popup&next=http://www.facebook.com/
Ersetzen Sie dabei den Bereich YOUR_AP_ID durch Ihre App ID. Diese finden Sie in der Maske Grundlegend (siehe Bild Punkt 5).
Achten Sie darauf, dass keine Leerzeilen innerhalb des Links auftreten. Den modifizierten Link geben Sie dann in das Browser-Adressfeld ein. Wenn Sie alles richtig gemacht haben erscheint der folgende Dialog:

Schritt 13 Seite hinzufügen
Nun können Sie Ihre Facebook Page aussuchen, auf welcher das Impressum hinterlegt werden soll.
10. Ziel erreicht!
Wenn innerhalb der Apps auf Ihrer Facebook Präsenz das gebaute Impressum auftaucht haben Sie alles richtig gemacht! Wer im ersten Schritt noch nicht gleich das Impressum Bild hinterlegt hat, kann das auch noch nachträglich ändern. Jedoch kann nur der App Ersteller auf die App zugreifen.
Verlinkung oder App – welcher Problemelefant steckt juristisch dahinter?
Es stellt sich jetzt bei Ihnen möglicherweise die Frage; möchte ich nur einen Link, der zu dem vollständigen Impressum führt oder soll es nur eine App sein? Oder darf und muss es vielleicht beides sein?
Welche Details beachtet werden müssen, damit die Verlinkung zu dem Impressum valide ist, konnten Sie bereits in dem letzten Artikel ausführlich lesen. Sofern diese Regeln eingehalten werden, sind Sie und Ihre Seite vor Abmahn-Kanzleien relativ sicher.
Relativ, da letztes Jahr das LG Aschaffenburg in einer viel kritisierten Entscheidung festlegte (Urteil vom 19. August 2011, 2HK 0 54/11), dass der durchschnittliche Nutzer hinter dem Link „Info“ keine Impressums-Angaben vermutet. D. h. demanch ist das Impressum nicht “einfach erkennbar” und damit unzulässig.
Um sich voll und ganz abzusichern, ist die Verwendung einer Impressum App gängig geworden. Verbergen sich hier jedoch vielleicht auch juristische Tücken?
Ja, denn die Apps sind in der Handy App von Facebook nicht sichtbar. Zudem muss man sich bewusst machen, dass Impressum Apps mitunter nicht sofort beim Aufruf der Seite sichtbar sind. Das heißt konkret – die Reihenfolge der Apss muss unter Umständen neu sortiert werden. Verschwindet die Impressum App in der zweiten Reihe der Apps, wäre sie schon wieder nicht leicht zugänglich und ständig verfügbar. Bei manchen Apps kommt es leider auch zu Darstellungsfehlern (bei Aufruf mit Chrome zum Beispiel).
Und nun?
Gemäß der Empfehlung der Kanzlei Schwenke & Dramburger ist es sinnvoll, eine Impressum App nur zusätzlich mit einem verlinkten Impressum im Infobereich zu verwenden. So minimieren Sie Ihr Risiko abgemahnt zu werden!
Schaut man sich jetzt beide Lösungsansätze an sowie die jeweiligen Urteile, kommt man schnell zu dem Schluss, dass ein rechtssicheres Impressum gar nicht möglich ist.
Dennoch – setzen Sie Ihr verlinktes Impressum in die Infobox und legen Sie eine Impressum App an und wundern Sie sich nicht über diesen juristischen Problemelefanten.
Sehr interessanter Artikel. Jedoch noch ein kleiner Hinweis: in der neusten Android App und auch auf der mobilen Seite m.facebook.com werden die Apps angezeigt und sollten somit nun anfürsich valide sein, oder? Wie es bei der iOS App ist bin ich mir nicht sicher.
Siehe: http://picload.org/image/dacwddw/screenshot_2012-.png
Vielen Dank für den interessanten Artikel, auf dieses Wissen komme ich noch gerne zurück. +1
Dankeschön für den Hinweis.
Also entweder bin ich zu blöd oder irgendetwas stimmt bei mir nicht 😀 !
Für einen Kunden haben wir eine neue Chronik angelegt (öffentliche person/politiker) und ich möchte jetzt natürlich eine impressums app erstellen.
Bin ich nun bei den Facebookentwickler-zeugs kann ich oben auf „Anwendungen“ klicken und lande wieder bei der Chronik…immer wieder. ich kann quasi kein button oder aufruf finden für „neue anwendung“ ?! warum zum teufel?!
Die Chronik ist nicht von dem Kunden selbst erstellt worden über sein bestehendes privates konto. Timeline und Privatkonto sind nicht verbunden.
Hallo Kevin,
hast du den Facebook Developers Link genutzt? Hat es zwischenzeitlich funktioniert?
Du kannst uns gerne einen Screenshot schicken (social@trg.de), ohne ist es ein wenig kompliziert den Fehler zu erkennen.
Beste Grūße Cristina
Mein Impressum funktioniert irgendwie nicht. „Seite kann nicht gefunden werden“. Könntet ihr mal schauen ob IHR mein Impressum seht und ob es funktioniert? Habe mir die Seite vor längerem angelegt (damit sie mir niemand wegschnappt :-)) aber seitdem hat sich dort nichts mehr getan. Hatte keine Zeit mich um meine Seite zu kümmern, deshalb fällt es mir erst jetzt auf… Ich weiß ehrlich gesagt gar nicht, ob es jemals funktioniert hat…
https://www.facebook.com/eigenrotation
Danke, Eigenrotation.
Hallo Eigenrotation,
danke für deinen Link.
Ich habe mir deine Seite einmal angeschaut.
Deine Impressum App ist zunächst zu sehen.
Inhaltlich ist bisher aber noch nichts hinterlegt richtig?
Arbeitest du mit einem TabMaker noch an dem Inhalt?
Melde dich gerne, wenn wir dir weiter bei der kompletten Erstellung Hilfestellung geben können.
Viele Grüße
Cristina
hallo und erst mal vielen dank für die nützliche dokumentation/information!
nachdem ich nun also eine eigene app programmiert habe um die eRecht Vorlage mit tonnenweise eigenwerbung zu umgehen stellt sich mir nun folgendes problem: ich bin betreiber einer facebook seite die in der kategorie restaurant/café läuft.
hier gibt es sozusagen keinen infobereich auf der facebook seite, denn dort stehen adresse, öffnungszeiten und telefonnummer.
was könnte ich tun?
gruß
moe
Hallo Moritz,
bei Restaurants/Cafés ist es in der Tat so, dass du den Infobereich nicht nutzen kannst, so wie in deinem Fall.
Du hast zwei Möglichkeiten:
1.) du kannst die Seite selber ändern, sodass du es zu einem lokalen Unternehmen oder Ort anlegst. Dadurch kannst du einmal den Infobereich anders nutzen als bei deiner Seite aktuell und deine Gäste können bei dir einchecken. Du hast dann den Infobereich, in den du dann eine Verlinkung auf das Impressum bauen kannst und musst im ersten Schritt keine eigene App basteln.
2.) du kannst die Seite so lassen wie sie aktuell ist und baust die App und bindest sie in deine Applikationen ein. Damit bist du rechtlich abgesichert.
Hattest du die App schon gebastelt? So hatte ich es verstanden. Du musst dann die App mit deiner Seite verbinden und dann erscheint sie in der Applikationenliste.
Melde dich gerne, wenn du hierzu Fragen hast oder noch Hilfe brauchst.
Viele Grüße
Cristina
Moin,
ich habe da mal eine Frage, was mache ich wenn ich keine Möglichkeit habe meine Daten auf einen https-Server zu legen? Wir haben schlicht keinen https benötigt bis jetzt, daher nie implementiert, wir sind ein kleinst Unternehmen, und die Webseite dient ausschließlich der Information…
geht die App dann auch bei FB-Usern die nur über https FB nutzen?!
VG
Ronald