Admin-C

Was genau ist ein Admin-C?

Unter dem Begriff Admin-C, was ausgeschrieben soviel wie „Administrative Contact“ bedeutet, versteht das Internetrecht den administrativen Ansprechpartner einer Domain. Das heißt, dass ein Admin-C zwar nicht zwingend identisch mit dem Inhaber einer Domain, diesem gegenüber aber auf jeden Fall weisungsgebunden ist. Der Admin-C ist stets eine natürliche Person, die auch rechtlich belangbar ist.

Wozu wird ein Admin-C benötigt?

Der Administrative Contact ist im Gegensatz zum Domaininhaber oder dem „Tech-C“, der für technische Belange zuständig ist, im Bereich der inhaltlichen Verwaltung eines Webinhalts tätig. Während im privaten Bereich alle Verantwortlichkeiten meistens bei ein und derselben Person unterliegen, ist gerade bei gewerblichen Angeboten eine Unterteilung schon aus organisatorischen Gründen notwendig. So kann ein Admin-C beispielsweise ein Freelancer oder ein von der Firma, die das Webangebot unterhält, beauftragter Unternehmer sein.

Wie steht es um die rechtliche Verantwortung eines Admin-C?

Die Rechtsprechung hat in der vergangenen Zeit eindeutig festgehalten, dass ein Admin-C nicht gleichzusetzen ist mit dem Anbieter einer Seite. Er kann damit nur eingeschränkt oder gar nicht haftbar gemacht werden, wenn der Inhalt einer Seite gegen geltendes Recht verstößt. Anders kann es beispielsweise im Bereich von Wettbewerbsverletzungen aussehen, wobei die Rechtslage hier nicht eindeutig ist.

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